Allgemeine Geschäftsbedingungen „apartena.share“
1 Anwendungsbereich
Die Burda Direct Interactive GmbH (nachfolgend „Burda“ genannt), Hauptstraße 130, 77652 Offenburg, betreibt und verwaltet unter der Bezeichnung „Apartena“ für Unternehmen des Medien- und Dienstleistungshandels einerseits (nachfolgend „Merchant“) und Zeitungen- und Zeitschriftenvergleichsportale andererseits (nachfolgend „Publisher“) ein Affiliate-Netzwerk mit einer Analyse-, Auswertungs- und Informationsplattform.
Ziel ist die Verwaltung des Kommunikations- und Datenaustauschs zwischen Merchant und Publisher sowie die exakte Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistung der Publisher gegenüber dem Merchant. Hierzu schließt Burda mit dem Publisher einen Partnervertrag, für den diese AGB gelten sollen.
2 Geltungsbereich
2.1
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage aller Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Burda und dem jeweiligen Publisher. Bei der Anmeldung bei Apartena akzeptiert der Publisher die hier zu Grunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er ein Häkchen in einem Kontrollkästchen setzt. Damit erklärt der Publishers sich auch einverstanden, dass die AGB für weitere Vereinbarungen im Rahmen des Apartena Affiliate-Netzwerks mit Burda in Bezug auf einzelne Merchants / Produkte gelten.
2.2
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien gültig, anderenfalls erlangen sie keine Geltung. Burda widerspricht an dieser Stelle etwaigen Bestätigungen des Publishers, in denen er auf seine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
3 Begriffsklärungen/Definitionen
3.1 Apartena
Apartena, ist das Affiliate-Netzwerk von Burda, und bezeichnet alle Dienste, welche Burda seinen Publishern im geschlossenen und offenen Nutzungsbereich unter http://www.apartena.net zur Verfügung stellt. Neben einer allgemein zugänglichen Informationsplattform betreibt Burda auch einen geschlossenen Nutzungsbereich, der nur registrierten Publishern zur Verfügung steht. Im geschlossenen Nutzungsbereich sind alle Funktionalitäten rund um die Messung, Darstellung, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Vermittlungsleistung verfügbar. Des Weiteren stehen dem registrierten Publisher im geschlossenen Nutzungsbereich Produktdaten als Download bzw. mittels Schnittstelle zur Verfügung. Alle angebotenen Mehrwertdienste auf http://www.apartena.net betreffen Maßnahmen des Online-Marketing, insbesondere des Affiliate Marketing.
3.2 – Publisher/Produkte
„Publisher“ sind eigenständig auftretende juristische oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Publisher erbringen Media-Leistungen zur Absatzförderung der beworbenen Waren und Dienstleistungen (im Folgenden: „Produkte“) des Merchant über das Internet, indem sie dem Merchant einen Platz auf ihrer Werbefläche (insbes. Website) zur Verfügung stellen und dessen Werbemittel dort platzieren.
3.3 – Partnervertrag
Burda schließt mit dem Publisher einen Partnervertrag, der als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit dient. Er ist Voraussetzung für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf Apartena und für die Bewerbung des Publishers bei einzelnen Merchants / Produkten für deren Vermarktung.
3.4 – Merchant
„Merchant“ bezeichnet den Anbieter, welcher Burda mit der Online-Vermarktung von Produkten bzw. der Umsetzung einer Werbekampagne beauftragt. Hierzu stellt der Merchant Werbemittel wie z.B. Banner, Produktdaten, Text-Links, E-Mails, Videos etc. zur Verfügung. Auch Burda tritt als Merchant gegenüber dem Publisher in Erscheinung (Eigenprodukte, Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen über eigene Prozess-Strecken, etc.).
3.5 Programmbeschreibung
Die Programmbeschreibung hält die individuellen vertraglichen Regelungen und Vermarktungsbedingungen je Merchant / Produkt zwischen Burda und dem Publisher fest. Die Programmbeschreibung wird dem Publisher im geschlossenen Bereich von Apartena angezeigt. Im Rahmen der Anmeldung zum Programm eines Merchant muss der Publisher der Programmbeschreibung zustimmen. Die Bewerbung für ein Programm gilt als Antrag für den Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung zum Partnervertrag, der durch Burda gesondert angenommen werden muss.
3.6 – Trackinglink
Als „Trackinglink“ wird ein Hyperlink bezeichnet, der einen Benutzer von der Website des Publishers auf die Internetpräsenz des Merchant leitet und dazu geeignet ist, diese Weiterleitung in hierfür erstellten Datenbank-Systemen aufzuzeichnen.
Die Trackinglinks werden dem Publisher in Form von Textlinks, Bannern, Formularen oder Produktkatalogen über Apartena bereitgestellt und dürfen nur in unveränderter Form eingesetzt werden, um die ordnungsgemäße Transaktionsmessung sicherzustellen.
3.7 – Click
Als „Click“ wird die Weiterleitung eines Benutzers von einer Website des Publishers auf die Website des Merchant bezeichnet. Die Messung und Aufzeichnung der Klickzahlen über Apartena erfolgt durch den Einsatz von Trackinglinks.
3.8 –Lead
Als „Lead“ wird die vollständige Durchführung einer vorab fest definierten Aktion gemäß jeweiliger Programmbeschreibung durch einen Benutzer auf der Website des Merchant bezeichnet. Als Lead gilt bspw. das vollständige Ausfüllen eines Online-Adressformulars.
3.9 –Sale
Als „Sale“ wird die vollständige Erfüllung eines schuldrechtlichen Vertrags durch einen Benutzer auf der Website des Merchant bezeichnet. Als Sale gilt bspw. der Erwerb von Produkten in einem Onlineshop.
3.10 Provision bei Folgekäufen (Life-Time-Provision)
Bei einer Life-Time-Provision erhält der Publisher für jeden durch den vermittelten Kunden generierten Umsatz eine bestimmte Provision. Die Zahlung der Provision ist grundsätzlich auf die Laufzeit des Programms des Merchant beschränkt.
3.11 - Produktdaten
Burda stellt dem Publisher Produktdaten (Produktlisten etc.) im geschlossenen Bereich von Apartena zur Verfügung. Produktdaten dienen dem Publisher als Basis für die Erstellung eigener interaktiver Vergleiche. Burda behält sich vor, die Produktdaten jederzeit zu modifizieren, anzupassen bzw. aus der Vermarktung zu nehmen. Werden die Produktdaten ganz oder teilweise aus der Vermarktung genommen, informiert Burda den Publisher mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen.
4 Vertragsschluss
4.1 - Zustandekommen des Partnervertrages
Durch das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf Apartena kommt noch kein Vertrag zwischen Burda und dem Publisher zustande. Die Registrierung stellt lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Partnervertrages mit Burda dar, der von Burda ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln angenommen werden muss. Die Annahme der Bewerbung erfolgt durch die Freischaltung des Accounts – der Publisher erhält hierzu eine Bestätigungsmail.
4.2 - Rechte und Pflichten aus dem Partnervertrag
Mit der Annahme der Bewerbung ist der Publisher berechtigt, seine Leistungen zur Unterstützung des Merchant einzubringen. Die Leistungen müssen entsprechend den vorliegenden AGB erbracht werden. Während der Laufzeit des Partnervertrages ist es dem Publisher untersagt, mit den Merchants des Apartena-Netzwerkes ohne dessen Mitwirkung direkt oder indirekt Verträge über Online-Marketing-Maßnahmen abzuschließen bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.
4.3 - Richtigkeit der Daten
Der Publisher verantwortet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben. Sollten sich die bei der Registrierung angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, sind diese im Profil des Accounts zu ändern. Die Zugangsdaten zum Apartena-Account wird der Publisher vertraulich behandeln, keinem Dritten mitteilen und so aufbewahren, dass eine Kenntnisnahme Dritter ausgeschlossen ist. Sind dem Publisher die Zugangsdaten abhanden gekommen, oder stellt er fest oder hegt den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Burda umgehend mitzuteilen. In diesem Fall ist Burda zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt.
5 Ergänzungsvereinbarungen für die Programmbeschreibungen
5.1 - Vertragsschluss je Merchant/Produkt
Burda schließt mit dem Publisher zusätzlich zum Partnervertrag durch Annahme der Programmbeschreibung seitens des Publishers gesonderte Verträge je Merchant / Produkt ab (s. Ziff. 3.5). Die Vergütung erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Programmbeschreibung.
Ein Anspruch des Publishers auf das Angebot einer bestimmten Art oder Zahl von Merchants / Produkten und/oder von Programmbeschreibungen mit einer bestimmten Vergütungsart / Vergütungshöhe besteht nicht. Mit der Bewerbung und Zulassung für einen Merchant oder ein Produkt akzeptiert der Publisher die Vorgaben der jeweiligen Programmbeschreibung. Sollten einzelne in der Programmbeschreibung geregelte Punkte von einzelnen Punkten dieser AGB abweichen, so gehen die Regelungen der Programmbeschreibung vor. Ergänzend gelten weiterhin diese AGB.
5.2 – Annahme der Bewerbung
Burda erklärt gegenüber dem Publisher die Annahme der Bewerbung in angemessener Frist. Die Bearbeitung der Bewerbung erfolgt für jeden Merchant getrennt.
6 Pflichten des Publishers
6.1 - Rechte an der Werbefläche
Der Publisher bestätigt, dass er sämtliche Rechte an der angemeldeten Werbefläche besitzt. Sofern er die Werbefläche im Namen Dritter anmeldet, hat der Publisher unaufgefordert den Nachweis der Berechtigung zu erbringen.
6.2 - Interaktionen mit Dritten
Alle Interaktionen mit Dritten, wie bspw. Suchmaschineneinträge, Listung in Verzeichnissen oder Linklisten, müssen grundsätzlich zu gültigen Views, Clicks, Leads oder Sales führen.
6.3 - Ordnungsgemäße Nutzung der Trackinglinks
Für jedes Produkt verpflichtet der Publisher sich, ausschließlich die über Apartena bereitgestellten, mit den zur Online-Erfolgsmessung erforderlichen Trackinglinks versehenen Werbemittel (Text, Banner, HTML, Flash, Formulare etc.) zu verwenden. Die automatisierte Generierung von Views, Clicks, Leads und Sales über technische Systeme sowie die Leistungserschleichung durch Manipulation oder Täuschung sind unzulässig.
6.4 – Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Publisher verpflichtet sich, sämtliche rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Es ist ihm insbesondere verboten, Werbeflächen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei Apartena anzumelden oder Werbemittel von Merchants darauf zu schalten. Insbesondere sind Werbeflächen mit pornografischen, rechtsradikalen, diskriminierenden oder (sonst) gegen geltendes deutsches Recht verstoßenden Inhalten von der Zulassung zu Apartena ausgeschlossen.
6.5 – E-Mail-Werbung
Der Publisher hat auf Anfrage von Burda nachzuweisen, dass die per E-Mail-Werbung kontaktierten Benutzer hierzu mittels eines sog. Double Opt-In ausdrücklich vorab zugestimmt haben.
Dem Publisher ist es untersagt, Standalone-E-Mails zu versenden. Der Publisher darf eigene Newsletter versenden und die Produkte ohne vorherige Vorlage an Burda bewerben. Er muss jedoch als Absender zu erkennen sein. Ein solches Mailing darf nicht fälschlicherweise den Eindruck erwecken, es wäre von Burda oder einem mit Burda gem. §§ 15 ff. Akt verbundenen Unternehmen versendet worden.
6.6 - Daten-Nutzung
Die durch Apartena bereitgestellten Daten im Zusammenhang mit der Vermarktung der Produkte des Merchant, dürfen durch den Publisher nur für interne Zecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Ebenso ist es dem Publisher untersagt, die zur Verfügung gestellten Werbemittel ohne Zustimmung des Merchant optisch, inhaltlich oder technisch zu verändern oder zu bearbeiten. Die bereitgestellten Quellcodes dürfen nicht verändert und ausschließlich auf den angegebenen Werbeflächen des Publishers verwendet werden.
6.7 - Haftungsfreistellung
Die vorstehend in Ziffer 6 fixierten Verpflichtungen gelten für den Publisher auch gegenüber dem jeweiligen Merchant.
Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen und sonstigen Ansprüchen gegenüber Burda, die auf der Nichteinhaltung der in Ziffer 6.1 – 6.6 geregelten Vorgaben beruhen, stellt der Publisher Burda von sämtlichen diesbezüglichen Forderungen unverzüglich und vollumfänglich frei. Die Freistellung gilt auch für alle notwendigen Kosten, die Burda durch eine angemessene Rechtsverteidigung entstehen.
7 Abrechnungsmodelle
Der Publisher erhält von Apartena eine erfolgsabhängige Vergütung. Höhe und Art der Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Partnerprogramm.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung und Vergütung der Views, Clicks, Leads und Sales ist stets, dass der Benutzer die Werbefläche auf einer Seite des Publishers aufruft und das Werbemittel an einer sichtbaren Stelle eingebaut ist (Pay-per-view), oder dass die Weiterleitung der Benutzer über die auf Apartena bereitgestellten Trackinglinks erfolgt (Pay-per-Click, Pay-per-Lead, Pay-per-Sale). Die Werbeflächen müssen bei Apartena registriert sein, und die Trackinglinks dürfen ausschließlich auf den bei Apartena registrierten Websites der Publisher eingebaut sein.
Provisionsfähige Leads oder Sales werden in einer Statistik erfasst, und dem Publisher nach Ablauf gemäß der jeweiligen Programmbeschreibung bestehender Widerrufs-, Storno- oder Prüffristen gutgeschrieben. Burda behält sich ferner vor, die Leads oder Sales vor Provisionsauszahlung auf Kriterien zu überprüfen, die vorab in der jeweiligen Programmbeschreibung definiert wurden, und bei Nichterfüllung dieser Kriterien zu stornieren. Eine Stornierung von Leads oder Sales kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.
7.1 – Pay-per-View
Ist eine Vergütung auf Viewbasis (Pay-per-View) vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch, wenn der Publisher eines oder mehrere vom Merchant bereitgestellte Werbemittel auf seiner Werbefläche anzeigt und verlinkt.
7.2 -Pay-per-Click
Ist eine Vergütung auf Klickbasis (Pay-Per-Click) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch mit dem Aufruf der Website des Merchant infolge eines gültigen Clicks auf einen Trackinglink auf der Seite des Publishers. Die Klickvergütung erfolgt fix pro gültigem Click.
Incentivierte Clicks, also Clicks, die dem Benutzer einen bestimmten - insbesondere monetären - Vorteil versprechen, sind nur dann gültig, wenn dieses Vorgehen vorab explizit von Burda genehmigt wurde. Von Seiten des Merchant besteht Informationspflicht gegenüber Burda bei incentiviertem Werbevorgehen. Ohne explizite Bestätigung eines derartigen Werbevorgehens durch Burda in Textform werden solche Clicks für ungültig erklärt und nicht vergütet. Erfasste Clicks werden dem Publisher täglich gutgeschrieben. Die Gutschrift beinhaltet jedoch keine Aussage über die Gültigkeit der Clicks und die Anerkennung eines entsprechenden Vergütungsanspruchs.
7.3 -Pay-per-Lead
Ist eine Vergütung auf Leadbasis (Pay-Per-Lead) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch bei Erfüllung einer vom Merchant festgelegten und in der Programmbeschreibung detailliert beschriebenen Aktion eines Benutzers (z.B. Online-Kontoantrag, Newsletter-Anmeldung, PDF-Download). Des Weiteren können in der Programmbeschreibung des Merchant weitere Bedingungen (z.B. Validierung, Widerspruch des Benutzers) festgelegt sein.
7.4 -Pay-Per-Sale
Ist eine Vergütung auf Sale-Basis (Pay-Per-Sale) vereinbart, so folgt der Vergütungsanspruch der Entstehung des Vertragserfüllungsanspruchs des Merchant gegenüber einem Benutzer, der durch einen Publisher vermitteltet wird.
Burda behält sich vor, die vergütungsrelevanten Sales erst dann in die Statistik einzustellen, wenn eine erfolgreiche Rückmeldung des Merchant bezüglich eines Vertragsabschlusses vorliegt.
7.5 –Kombinierte Vergütungsmodelle
Eine Kombination der vorgenannten Vergütungsmodelle ist durch individuelle Absprachen möglich.
Der Vergütungsanspruch entsteht in diesem Fall für jeden der einzelnen kombinierten Vergütungsarten gemäß den jeweiligen Regelungen in 7.1 – 7.4.
7.6 - Tracking-Genauigkeit
Burda gewährleistet dem Publisher die Erfassung der gültigen Views/Clicks/Leads/Sales nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten der verwendeten Trackingsysteme (grundsätzlich Cookie-basiertes Zählpixeltracking). Sofern die einwandfreie Erfassung technisch nicht möglich ist (z.B. Benutzer akzeptiert keine Cookies) erfolgt die Vergütung nur durch einen Nachweis der erfolgreichen Vermittlung der Leistung und die entsprechende Bestätigung durch den Merchant.
8 Abrechnung und Auszahlung
8.1 - Entstehung des Vergütungsanspruchs
Die für den Vergütungsanspruch zu erbringende Leistung ist der jeweiligen Programmbeschreibung des Merchant zu entnehmen. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst dann, wenn der Merchant die Leistung auch an Burda vergütet hat.
8.2 - Auszahlung
Die Auszahlung der Provisionen erfolgt gemäß den Auszahlungsbedingungen der jeweiligen Programmbeschreibung.
Voraussetzung für die Provisionsauszahlung ist ein Mindestprovisionsanspruch im Berichtsmonat von 25,00 EUR. Bei Unterschreiten dieses Betrags erfolgt die Auszahlung im Folgemonat, sofern in diesem ein Mindestprovisionsanspruch von 25,00 EUR erreicht wird.
8.3 – Keine abschließende Prüfung
Burda behält sich vor, die Auszahlung der Provisionen auch ohne abschließende Prüfung der generierten Views, Clicks, Leads, Sales vorzunehmen. Sollten letztere durch Manipulation oder Täuschung entstanden sein, bzw. nicht den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell vereinbarter Nebenabreden entsprechen, ist Burda berechtigt, die bereits ausgezahlten Provisionen zurückzufordern
8.4 - Abrechnung im Gutschriftenverfahren
Der Publisher erklärt sein Einverständnis mit der Abrechnung im Gutschriftenverfahren, d.h. an Stelle einer Rechnungslegung durch den Publisher erstellt Burda eine Gutschrift, die dem Publisher in seinem Account zur Verfügung gestellt wird. Wünscht der Publisher dennoch die Übersendung von Rechnungsdokumenten auf dem Postweg, ist Burda berechtigt, für jedes übersandte Dokument eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR zu erheben.
8.5 - Bestätigung der Kontodaten und Berechtigung zum Umsatzsteuerausweis
Die Auszahlung der Provision erfolgt erst dann, wenn der Publisher die Kontodaten und ggf. die Berechtigung zum Umsatzsteuerausweis mittels eines von Burda bereitgestellten Bestätigungsschreibens schriftlich bestätigt hat und Burda dieses Schreiben zugegangen ist.
Sollten sich die in dem Bestätigungsschreiben gemachten Angaben ändern, verpflichtet sich der Publisher, Burda die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Sollte fälschlicherweise eine Auszahlung ohne Bestätigung erfolgen, ist Burda zur Rückforderung berechtigt.
9 Laufzeit des Partnervertrages
9.1 - Laufzeit
Der Partnervertrag läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
9.2 - Inaktivität
Sind dem Account des Publishers über einen Zeitraum von einem Jahr keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich Burda vor, diesen zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung wird dadurch nicht ausgeschlossen.
10 Vertragsbeendigung
10.1 - Kündigung des Partnervertrages
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kann jederzeit von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise für einzelne Merchants oder Produkte beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform, E-Mail ist ausreichend.
Die Kündigung kann auf bestimmte Programme beschränkt werden. Im Fall einer solchen Kündigung ist dem Publisher lediglich die weitere Teilnahme an den betroffenen Programmen verwehrt. Die Nutzung der Plattform Apartena bleibt jedoch grundsätzlich weiter möglich. Im Fall der Beendigung eines Programms durch einen Merchant ist keine gesonderte Kündigung gegenüber den daran teilnehmenden Publishern nötig, vielmehr genügt eine entsprechende Mitteilung.
10.2 - Vergütungsanspruch
Die Vergütung eventuell bestehender Guthaben erfolgt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß den jeweiligen Programmbeschreibungen.
10.3 - Löschung der Daten
Nach der Kündigung des Vertragsverhältnisses werden die bei der Registrierung gespeicherten Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht.
10.4 - Entfernen von Trackinglinks und Werbemitteln
Der Publisher verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach der Löschung seines Accounts wegen Inaktivität (s. 9.2), sämtliche Trackinglinks und Werbemittel zu dem/den betroffenen Merchants von seinen Werbeflächen vollständig zu entfernen.
Für Handlungen nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt keine weitere Vergütung seitens Burda. Dies gilt auch, wenn der Publisher die betroffenen Trackinglinks und Werbemittel noch nicht von seinen Websites entfernt hat.
11 Haftung
11.1
Burda haftet ausschließlich für Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie – allerdings beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden – für die sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. den Ausfall oder Störungen des Internet, übernimmt Burda keine Haftung. Sofern die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Vertretungs- oder Erfüllungsgehilfen von Burda.
Jede weitere Haftung ist auf einen Betrag von maximal 5.000 Euro beschränkt.
11.2
Burda bemüht sich, die Ausfallsicherheit von Apartena in höchstmöglichem Maße sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Ausfälle ausgenommen, die auf Grund routinemäßiger Wartungsarbeiten oder durch das Verschulden Dritter zu Stande kommen. Burda wird sich im Falle eines Systemausfalls im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich bemühen, die Erreichbarkeit des Trackingsystems wieder herzustellen. Es gilt die Haftungsbeschränkung nach 11.1.
11.3
Burda ist nicht verantwortlich für die durch den Merchant angebotenen Produkte. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und sonstige rechtliche Beanstandungsfreiheit der Angaben und Werbemittel, die Qualität der Produkte, die Einhaltung von Schutzrechten Dritter durch diese Produkte, und alle sonstigen Umstände im Zusammenhang mit den angebotenen Produkten und eventuellen Vertragsverhältnissen mit den Kunden liegen nicht im Einflussbereich von Burda und müssen vom Publisher im Rahmen seiner Entscheidung über eine Teilnahme an dem jeweiligen Programm selbst beurteilt werden.
Ebenso ist Burda nicht für den Inhalt der Websites von Dritten sowie für Schäden und Störungen verantwortlich, die aus der Fehlerhaftigkeit oder der Inkompatibilität der Soft- oder Hardware der Merchants oder Publisher beruhen.
12 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und behandelt.
Burda wird im Rahmen der Vertragsabwicklung und der Erbringung von Dienstleistungen personenbezogene Daten des Publishers erheben, speichern, verarbeiten und übertragen. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses in elektronischer Form. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Dabei wird Burda die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beachten. Der Publisher kann über share@apartena.net Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch Burda befinden sich in der Datenschutzerklärung.
13 Vertraulichkeit
13.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle während des Bestehens der Geschäftsverbindung vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltenen Informationen in Bezug auf deren Unternehmen und Betriebe, einschließlich der getroffenen Maßnahmen zur Durchführung dieses Vertrages gegenüber Dritten geheim zu halten, sofern und soweit solche Informationen nicht nachweislich bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind.
13.2
Beide Parteien leisten Gewähr dafür, dass ihre Mitarbeiter zur Beachtung und Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet werden. Dies gilt entsprechend auch für betriebsfremde Personen, die mit der Durchführung der Zusammenarbeit betraut werden. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben hiervon unberührt.
13.3
Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Leistungserbringung erbrachten Informationen (Views/Clicks/Leads/Sales) sowohl durch den Merchant als auch durch Burda, für zusätzliche Mehrwertdienste (z.B. Branchenvergleiche, Benchmarking) verwendet werden dürfen. Burda verpflichtet sich, diese Daten nur anonymisiert zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.
13.4
Im Rahmen der Qualitätsüberwachung und der lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Werbeleistung erklärt sich der Publisher mit der Weitergabe seiner Daten an den Merchant einverstanden.
13.5
Die vorgenannten Regelungen gelten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbegrenzt weiter.
14 Änderungsvorbehalt
14.1
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Publisher rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Publisher angegebene E-Mail-Adresse. Widerspricht der Publisher den veränderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, so werden diese mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam. Burda wird bei der Mitteilung der AGB-Änderung gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
14.2
Burda behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Website unter apartena.de den eigenen Erfordernissen anzupassen und weiterzuentwickeln, und insbesondere routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (vgl. Ziff. 11.2)
15 Schlussbestimmungen
15.1
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag wurden nicht getroffen.
15.2
Die vertragliche Beziehung zwischen Burda und dem Publisher unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Burda und dem Publisher sowie über dessen Wirksamkeit ist, soweit zulässig, München.
15.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch nicht der Vertrag im Gesamten unwirksam. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.